Private Equity

Der englische Begriff Private Equity beschreibt die Einwerbung privaten, also nicht über die Börse generierten, Eigenkapitals durch Beteiligung eines (institutionellen) Finanz- oder strategischen Investors. Hierzu gehören auch sog. Venture Capital Beteiligungen, die die Beteiligung eines Investors an einem noch jungen Unternehmen bezeichnen, um z.B. dessen Produkte zur Marktreife zu führen.

 

Im Rahmen einer Private Equity- oder Venture Capital Transaktion wird der (Finanz-) Investor in den Gesellschafterkreis aufgenommen, wo er für einen bestimmten Zeitraum verbleibt. Die Aufnahme eines (Finanz-) Investors in den Gesellschafterkreis erfolgt dabei in der Regel im Rahmen einer Kapitalerhöhung. 

 

Finanzinvestoren sind jedoch stets nur Partner auf Zeit und haben daher die Notwendigkeit, bereits zum Zeitpunkt der Beteiligungsnahme, also ihres Eintritts in den Gesellschafterkreis, zu regeln, zu welchen Konditionen Sie aus dem Gesellschafterkreis wieder ausscheiden.   

 

Im Bereich Private Equity/Venture Capital bin ich mit den Spielregeln des Beteiligunsgeschäftes vertraut. Ich unterstütze Sie neben der Erstellung der erforderlichen Verträge zur Umsetzung Ihres Konzeptes auch bei Ihren Verhandlungen mit institutionellen Finanzinvestoren.

 

In diesen Tätigkeitsbereich fallen insbesondere die folgenden Aufgaben:

  • Unterstützung bei Kauf-/Verkaufsverhandlungen
  • Erstellung der erforderlichen Verträge
  • Unterstützung bei der Auswahl von Investoren
  • Gestaltung des Bieterprozesses