Tätigkeitsbereiche

Das Gesellschaftsrecht befasst sich neben der Gründung bzw. Beendigung eines Unternehmens, dessen Verkauf oder Umgestaltung, der Gründung von stillen Gesellschaften, Partnerschaften oder Joint Ventures, auch mit den Fragen, welchen Einfluß das sog. Tagesgeschäft oder Veränderungen im persönlichen Umfeld für ein Unternehmen bedeuten. 

 

Der Tätigkeitsschwerpunkt besteht in der Beratung mittelständischer Unternehmen und deren Gesellschafter bzw. Inhaber. Aufgrund langjähriger Erfahrung bin ich mit den Problemen und Bedürfnissen des Mittelstandes vertraut.

 

Ich verfolge einen interdisziplinären Beratungsansatz. Meine langjährige Tätigkeit als Syndicusanwalt eines banknahen, auf die Finanzierung von mittelständischen Unternehmen spezialisierten Finanzunternehmens hat gezeigt, dass nur ein fachübergreifender Beratungsansatz zu sinnvollen Ergebnissen führt.

 

Darüber hinaus kann ich meine Erfahrungen über die Vorgehensweise von Finanzinvestoren und deren Notwendigkeiten und somit 'von der anderen Seite des Tisches' einbringen.

 

Als wirtschaftlich ausgerichtete Kanzlei achte ich, neben einer qualitativ hochwertigen juristischen Arbeit auch auf die wirtschaftlichen und/oder steuerlichen Implikationen der jeweiligen juristischen Aufgabe.

 

In Zusammenarbeit mit dem steuerlichen Berater des Mandanten oder sonstigen Experten, auch für juristische Spezialfragen, die außerhalb meines Beratungsansatzes liegen, lassen sich so kurzfristig sinnvolle Lösungen erarbeiten.

 

Im Rahmen meiner Tätigkeit synchronisiere ich dabei den Beitrag verschiedener Experten anderer Rechtsgebiete, die über mein Netzwerk bedarfsweise eingebunden werden. So bleibe ich Ihr Ansprechpartner auch bei multiplen juristischen Aufgaben innerhalb eines umfassenderen Auftrages.

 

Gern bin ich aber auch bei der Auswahl von anwaltlichen Kollegen behilflich. Die Tätigkeitsbereiche sind auf den nachfolgenden Seiten dargestellt.