Aller Anfang ist schwer!
Das gilt in besonderm Maße für Existenzgründungen, die mit einer Vielzahl von organisatorischen aber auch rechtlichen Fragestellungen konfrontiert werden.
Was muß für die jeweils vorgesehene Unternehmung beachtet werden? Welche Erlaubnisse, Anträge und Erklärungen müssen bei Behörden eingeholt oder abgegeben werden?
Welche Rechtsform ist für die beabsichtigte Unternehmung zu bevorzugen und warum?
Welche Erfordernisse an die Finanzierungsstruktur sind empfehlenswert? Welche Fördermittel oder welche Finanzmittel von Venture Capital Gesellschaften können eingeworben werden?
Welche Konditionen, vertragliche Klauseln derartiger Finanzierungsverträge sind üblich?
Diese Fragen stellen nur einen kleinen Ausschnitt der sich stellenden Aufgaben dar.
Sinnvoll sind insoweit Lösungsansätze 'aus einem Guß', die neben der rechtlichen Beratung auch bei der Einwerbung von Gründungskapital bzw. Fördermittel unterstützen.
Ein besonderes Problem bei Venture-Capital Transaktionen stellt die zwangsläufig frühe Entwicklungsphase des Vorhabens dar und die daraus oft folgende sprunghafte Entwicklung der jungen Unternehmen, die ein größeres Maß an Unvorhersehbarkeiten offenbaren, als dies bei etablierten Unternehmen der Fall ist.
Die Durchführung einer Venture-Capital Transaktion bedarf daher in besonderem Maße der Hinzuziehung von Experten mit besonderen betriebswirtschaftlichen und juristischen Kenntnissen. Geringe Transaktionswerte, eingeschränkte Budgets auf Seiten der Investoren und fehlende Erfahrungen seitens der Gründer führen aber oft dazu, das keine Experten hinzugezogen werden. Dies rächt sich dann oft in der Folgezeit.
Sprechen Sie mich daher an, wenn Sie für Ihr Existenzgründungsvorhaben Unterstützung und Lösungen 'aus einem Guß' benötigen und auch Regelungen für das 'Unvorhersehbare' benötigen.
In Zusammenarbeit mit verschiedenen Gründungs-/ Fördermittelinvestoren, primär in Nordrhein-Westfalen, läßt sich so Ihr Vorhaben optimal umsetzen.
Kanzlei Dr. Huhmann
- Kanzlei für Gesellschaftsrecht -
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